Ältere Arbeitnehmer/innen
Der Leistungsdruck in unserer Arbeitswelt wird immer härter. Viele Erwerbstätige werden durch den permanenten Stress und psychischen Druck im Beruf krank. Die „Burn-out-Fälle“ steigen gravierend an.
Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss es daher künftig bessere Möglichkeiten geben, sich im Alter im Beruf etwas zurücknehmen zu können:
Abschaffung der Ruhensbestimmungen für die vorzeitige ASVG-Pension
Personen, die die ASVG-Pension vorzeitig in Anspruch nehmen, dürfen zu ihrer Pension nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen. Überschreiten die diesen Wert nur um einen Euro. Verlieren die die gesamte Pension. Ein zusätzliches Einkommen zur Pension – egal in welcher Höhe – hat ab dem 65. Lebendjahr bei Männern und ab dem 60. bei Frauen aber keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der ASVG-Pension






