Familie
Familien leisten einen wertvollen Anteil am Wohlstand unserer Gesellschaft. Daher ist es wichtig und sinnvoll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern jedwede Unterstützung zukommen zu lassen.
Wir fordern daher:
Kündigungsschutz für die gesamte Zeit der Elternkarenz
Das derzeitige Karenzrecht zwingt Mütter, sich spätestens beim 2. Geburtstag ihres Kindes für oder gegen den Wiedereintritt ins Berufsleben zu entscheiden, obwohl sie das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat ihres Kindes erhalten können. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes darüber hinaus ist derzeit nur im Einvernehmen mit dem Dienstgeber möglich. Da für unter 3jährige Kinder die außerfamiliäre Betreuung besonders in Wien problematisch ist, wäre vielen Müttern mit einer gesetzlichen Verlängerung des Kündigungsschutzes sehr geholfen.
Flexible Kinderbetreuung für Alle
Die moderne Arbeitswelt bringt flexible Arbeitszeitmodelle mit sich, Eltern arbeiten in den Jahren nach der Geburt ihrer Kinder oft in Teilzeit- oder atypischen Arbeitszeitmodellen.
Die Stadt Wien bietet jedoch starre, unflexible Kinderbetreuungsmodelle an die sich an einer antiquierten Arbeits- und Familienwelt orientieren. Um Eltern den schnellen, unproblematischen und individuellen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen sollte die Stadt Wien flächendeckend flexible Kinderbetreuungsangebote schaffen!
Flexibel bedeutet, dass berufstätige Eltern ihr Kind 2 Tage, die ganze Woche oder auch nur 3 Tage am Vormittag in den Kindergarten bringen können. Flexibel bedeutet ebenfalls, dass man nur für die Stunden bezahlen muss, in denen man sein Kind auch tatsächlich betreuen lässt.
Pflegeurlaub erleichtern
Der Druck auf Arbeitnehmer soll bei Inanspruchnahme des Pflegeurlaubes gemindert werden. Ziel ist daher, die Kostenbelastung für Betriebe beim Pflegeurlaub zu senken und einen Erstattungsfonds einzuführen. Weiters soll der Anspruch auf Pflegeurlaub im Scheidungsfall für den nicht im Haushalt lebenden Elternteil ausgeweitet werden. Derzeit bekommen Arbeitnehmer nur dann Pflegeurlaub, wenn sie mit dem erkrankten Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wer nicht mit dem Kind im Haushalt lebt, wird von der Pflege ausgeschlossen, auch wenn es eine gemeinsame Obsorge gibt.
Ist es den Eltern im Krankheitsfall nicht möglich die Kinder selbst zu betreuen, sollen diese Kosten ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Jährliche Anpassung von Familienleistungen
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Löhne und Pensionen jährlich angehoben werden, um die jährliche Teuerungsrate abzugelten. Das muss auch für Familienleistungen gelten. Der ÖAAB fordert daher, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Pflege- und Kinderbetreuungsgeld, sowie Landesförderungen für Familien mit den diversen Einkommensgrenzen an den Verbraucherpreisindex anzupassen und jährlich zu erhöhen.
Berufsausbildung der Kinder besser steuerlich anerkennen
Eltern können die auswärtige Berufsausbildung ihrer Kinder nach der Schulpflicht mit einem Pauschalbetrag von 110 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen z.B. für mittlere od. höhere Schulen, Lehre oder Studium. Da dieser Pauschalbetrag schon seit vielen Jahren gleich blieb und die Kosten für Internat, Essen, Pendeln etc. ständig steigen, muss dieser Steuerfreibetrag auf mindestens 200 Euro erhöht werden.
Allergietests
Allergietests für Fructose-, Lactose-, Histaminintoleranz für Kinder bis 15 Jahre sollen auf Kosten der Krankenkassen im Rahmen der Schuluntersuchung abgehalten werden.
Kostenfreie Zahnregulierung
Zahnregulierungen sind für viele Familien nach wie vor mit untragbaren Kosten verbunden. Da Fehlstellungen neben ästhetischen- aber vor allem auch gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, muss dies als Präventionsmaßnahme für schulpflichtige Kinder (bis Vollendung des 9. Schuljahres) von allen Krankenversicherungsträgern kostenfrei sein.






